EnEV Nachweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den zulässigen Energiebedarf von beheizten oder klimatisierten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie definiert Vorgaben an den Wärmedämmstandard der Gebäudehülle sowie an die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und elektrische Hilfsenergie). Mit Hilfe des EnEV-Nachweises wird der Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Der Nachweis kann auf 2 Arten durchgeführt werden:

Als bedarfsorientierter Nachweis
Dieser Nachweis offenbart den Zustand des Gebäudes und zwar unabhängig vom Verhalten der Nutzer. Dazu werden insbesondere Wärmedurchgangskoeffizienten, Wärmebrücken, Wärmeverluste und Wärmegewinne sowie alle anlagenspezifischen Vorgaben nach DIN EN 18 599 betrachtet.

Als verbrauchsorientierter Nachweis
Dieser Nachweis ist vor allem für Bestandsgebäude erforderlich. Als Ermittlungsgrundlage für den Energieverbrauch pro Quadratmeter (Kennwert) dienen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. So lässt sich der energetische Zustand eines Gebäudes grob beurteilen.

Die gesetzlich zertifizierten Sachverständigen in den Ingenieurbüros der INNIUS GmbH verfügen, im Bereich der Energieberatung, über alle fachspezifischen Kenntnisse, Werkzeuge (Software) sowie umfangreiche Projekterfahrungen, um fachgerechte Energieausweise auszustellen.