Hinweisschutzgesetz

Gilt ausschließlich für die INNIUS DÖ

1. Hinweisgeber-SYSTEM

Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltgesetze, Wirtschaftskriminalität und andere illegale
Geschäftspraktiken können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen und uns haben. Ihre
Meldung kann uns helfen, solche Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, zu stoppen und
Schäden abzuwenden.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass unsere Mitarbeiter oder Führungskräfte, Lieferanten
oder Unterlieferanten gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben oder gegen das
Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen haben, wie zum Beispiel bei:

Menschenrechtsverstöße
Betrug / Unterschlagung / Diebstahl (Vermögensdelikte)
Korruption
Kartell- und Wettbewerbsdelikte
Datenschutzverstöße
Umweltdelikte und –risiken
Sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben
Sonstige schwerwiegenden Verstöße gegen interne Regeln,

können Sie einen Hinweis erteilen.
Bitte nutzen Sie hierzu unser elektronisches Hinweisgeber-System, um entsprechende Meldungen
abzugeben. Dieses finden Sie: LINK.